- privatärztlich -
Frau Dr. Regine Scherer-Renner praktiziert als Fachärztin für Psychosomatische Medizin, Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin in eigener Praxis in München-Schwabing.
Sie arbeitet ausschließlich bei allen Therapieformen auf der Basis psychodynamischer Konzepte, d.h. tiefenpsychologisch/psychoanalytisch.
Nach telefonischer Kontaktaufnahme steht am Beginn ein persönliches Kennenlernen. In fünf bis acht sogenannten Vorgesprächen wird gemeinsam geklärt, ob eine Behandlung sinnvoll und wenn ja, welche Behandlungsmethodik am geeignetsten ist.
Die Kosten für die Vorgespräche werden von den Privatkassen in vollem Umfang übernommen.
Zeitweise suchen manche Menschen Beratung in privaten oder beruflichen Konfliktsituationen, die sie als belastend erleben. Einige fachlich-kompetente Gespräche können zu einer besseren Klärung und einem produktiveren Umgang und damit zu einer Entlastung beitragen.
Da die Beratung keine psychotherapeutische Behandlung ist, wird die Leistung nicht von den Krankenkassen übernommen.
Es gibt Lebenssituationen, in denen Menschen, die bisher beruflich und privat relativ gut zurechtgekommen sind, sich phasenweise überfordert fühlen und ohne Hilfe dringend anstehende Entwicklungsschritte nicht vollziehen können. Mit einer krisenbezogenen Kurzzeittherapie von 25 Stunden kann oft wieder eine Anknüpfung an die frühere Stabilität gewonnen werden.
Diese Leistung wird von den Krankenkassen übernommen.
Sind Behandlungsmethoden der so genannten Richtlinien-Psychotherapie, die im Rahmen der ambulanten medizinischen Versorgung von den Krankenkassen anerkannt und finanziert werden und deren Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Diese Behandlungsmethoden umfassen die Verhaltenstherapie (VT) und die Psychodynamischen Verfahren, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) und die analytische Psychotherapie (PA). Sie unterscheiden sich in der medizinischen Indikation, Dauer, Frequenz, Intensität, der Behandlungstechnik und den Behandlungszielen.
Gemeinsam ist allen Verfahren, dass die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch den Bericht an einen unabhängigen Gutachter dokumentiert wird. Nach Prüfung und Genehmigung der Therapie werden die Kosten ganz oder teilweise (private Krankenversicherungen) durch die Krankenkasse übernommen.
Die Entscheidung, welche Therapieform für die individuelle Situation am besten geeignet ist, treffen Patient/Patientin und Therapeutin gemeinsam im Rahmen von 5–8 Vorgesprächen, deren Kosten von allen Krankenversicherungen getragen werden.
Ist indiziert, wenn partnerschaftliche Konflikte als zentrale Ursache einer körperlichen und seelischen Beeinträchtigung zugrunde liegen. Der zeitliche Umfang der Paartherapie variiert je nach Schweregrad der vorliegenden Problematik. Leider zählt diese Behandlungsmethode nicht zu den kassenfinanzierten Richtlinienverfahren, obwohl sie oft als adäquate, hilfreiche Therapieform indiziert ist.