- privatärztlich -
Sind Behandlungsmethoden der so genannten Richtlinien-Psychotherapie, die im Rahmen der ambulanten medizinischen Versorgung von den Krankenkassen anerkannt und finanziert werden und deren Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Diese Behandlungsmethoden umfassen die Verhaltenstherapie (VT) und die Psychodynamischen Verfahren, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) und die analytische Psychotherapie (PA). Sie unterscheiden sich in der medizinischen Indikation, Dauer, Frequenz, Intensität, der Behandlungstechnik und den Behandlungszielen.
Gemeinsam ist allen Verfahren, dass die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch den Bericht an einen unabhängigen Gutachter dokumentiert wird. Nach Prüfung und Genehmigung der Therapie werden die Kosten ganz oder teilweise (private Krankenversicherungen) durch die Krankenkasse übernommen.
Die Entscheidung, welche Therapieform für die individuelle Situation am besten geeignet ist, treffen Patient/Patientin und Therapeutin gemeinsam im Rahmen von 5–8 Vorgesprächen, deren Kosten von allen Krankenversicherungen getragen werden.